Allgemeine Geschäftsbedingungen der GHS Immobiliengesellschaft GmbH & Co. KG für deren Geschäftszweig „Boxentaxi”
Grundsätzliches
Kunde i. S. d. Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verbraucher gem. § 13 BGB und Unternehmer gem. § 14 BGB.
Allen Angeboten und Leistungen der Boxentaxi – auch zukünftigen – liegen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
1. Allgemein
Allen Angeboten und Leistungen der GHS Immobiliengesellschaft GmbH & Co. KG für den Geschäftszweig „Boxentaxi” – im Folgenden nur Boxentaxi — liegen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
Boxentaxi stellt dem Kunden eine Lagerbox in einem Anhänger zum Beladen zur Verfügung. Abhol- und Bestimmungsort für die Lagerboxtransporte richten sich grundsätzlich nach der vom Kunden in Textform angegebenen Anschrift.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, schuldet Boxentaxi keine weiteren Leistungen, als die Bereitstellung der Lagerbox in einem Anhänger zum Be- und Entladen am Abholort und die Lagerung in ihrem Lager.
2. Angebot und Vertragsschluss
Die Auftragserteilung durch den Kunden erfolgt grundsätzlich online über die Webseite Boxentaxi. Bei vorherigen fernmündlichen Anfragen oder Anfragen per Mail oder Telefon wird der Kunde gebeten, bei ernsthaften Absichten einer Auftragserteilung den Weg über die Webseite zu beschreiten.
3. Abwicklung ĂĽber die Webseite
Der Kunde gibt im Kontaktformular seine Bestellung als Auftragserteilung ein und bestätigt, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften gelesen hat und akzeptiert. Er benennt eine E-Mail-Adresse, über die die Beauftragung abgewickelt wird. Boxentaxi schickt den konkreten Vertragstext, bestehend aus den Bestelldaten per Mail an den Kunden. Sobald der Kunde den Inhalt dieser Mail bestätigt, ist ein Vertrag zustande gekommen. Abwicklung bei ausschließlich fernmündlicher Anfrage oder sonstiger Anfrage per Mail. Die Bestellung des Kunden wird aufgenommen. Die Boxentaxi schickt den konkreten Vertragstext nebst Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Belehrung über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften an den Kunden oder legt dieses bei Lieferung dem Kunden vor. Der Vertrag kommt bei der sonstigen Anfrage per Mail zustande, sobald der Kunde den ihm übersandten Vertragstext per Mail bestätigt und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Belehrung über das Widerrufsrecht zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. Bei fernmündlichen Anfragen kommt der Vertrag zustande, wenn der Kunde vor Ort alles durch seine Unterschrift bestätigt hat.
4. Datenspeicherung
Boxentaxi speichert den Vertragstext, die Bestelldaten, AGB und Kundendaten gemäß der Datenschutzgrundverordnung, die auf der Webseite der Boxentaxi eingesehen werden kann.
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5. Widerrufsbelehrung/WiderrufsrechtÂ
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
GHS Immobilien GMBH & CO. KG
Helpuper Str. 340-344
33818 Leopoldshöhe
Telefon: +49 (0)5202-9155255
E-Mail: info@boxentaxi.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
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5.1 Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie uns dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
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5.2 WiderrufsformularÂ
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann fĂĽllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurĂĽck.
An:
GHS Immobilien GMBH & CO. KG
Helpuper Str. 340-344
33818 Leopoldshöhe
E-Mail: info@boxentaxi.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag ĂĽber den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
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6. Preise
Alle Leistungsdarstellungen der Boxentaxi auf der Webseite stellen keine verbindlichen Leistungsangebote dar, sondern dienen lediglich zur Information des Kunden in Bezug auf seine Auftragserteilung. Rechtsverbindlich sind die Preise, die Boxentaxi in dem Kunden zugehenden Vertragstext übermittelt. Sie werden Bestandteil einer zwischen den Parteien bestehenden Vertragsbeziehung, sobald der Kunde das im Vertragstext enthaltene Angebot annimmt und bestätigt.
7. Lagerbox
Der Kunde hat sich nach Inaugenscheinnahme der Lagerbox davon überzeugt, dass die Lagerbox für die Einlagerung seines Lagergutes vollumfänglich geeignet ist und dass Mängel nicht vorhanden sind. Folgendes darf nicht in der Lagerbox eingelagert werden:
Nahrungsmittel oder verderbliche Waren;
Lebewesen, egal welcher Art;
Brennbare oder entzündliche Stoffe/Flüssigkeiten wie z. B. Gas, Farben, Benzin, Öl, Lösungsmittel, usw.;
Unter Druck stehende Gase;
Verbotene oder gesetzwidrig in Besitz befindliche Waffen;
Sprengstoffe;
Munition;
Chemikalien, radioaktive Stoffe, biologische Kampfstoffe;
Giftmittel;
Asbest oder sonstige, potentiell gefährliche Materialien;
Alles, was Rauch oder Geruch absondert;
Jegliche verbotenen Substanzen und Gegenstände oder unrechtmäßig erworbene Gegenstände;
Materialien, die durch Emissionen Dritte beeinträchtigen könnten
Kein Hausmüll oder Bioabfälle
Der Kunde ist allgemein dafür verantwortlich, dass sein Lagergut oder das Lagergut der anderen Kunden nicht dadurch beschädigt wird, dass die eingelagerten Gegenstände von Ungeziefer, Feuchtigkeit usw. befallen sind oder befallen werden können. Die Lagerbox wird vom Kunden verschlossen. Nur er behält den Schlüssel im Besitz. Boxentaxi ist berechtigt, das Mietobjekt zu öffnen, wenn begründeter Verdacht besteht, dass gegen die vorstehende Vereinbarung verstoßen wird, eine schnelle Kontaktaufnahme zum Kunden scheitert und dem Kunden selbst oder den anderen Kunden/Boxentaxi ein Schaden droht; hiermit erklärt sich der Kunde ausdrücklich einverstanden.
8. Lagerhalle
Die verschlossene Lagerbox wird von Boxentaxi in eine Lagerhalle gebracht. Dem Kunden ist bekannt, dass die Lagerhalle nicht klimatisiert ist. Die Lagerhalle wird nur frostsicher beheizt. Der Kunde wurde darauf hingewiesen, dass er die Lagerhalle, in die die Lagerbox verbracht wird, in Augenschein nehmen kann. Falls er darauf verzichtet, ist die spätere Geltendmachung von Mängeln ausgeschlossen. Falls er die Lagerhalle in Augenschein genommen hat, bestätigt er, dass die Lagerhalle für die Einlagerung der Lagerbox vollumfänglich geeignet ist und Mängel nicht vorhanden sind. Der Kunde hat werktags zwischen 08:00 und 15:00 Uhr Gelegenheit, die Lagerhalle zu betreten und seine Lagerbox zu öffnen, sofern er mindestens einen Tag vorher einen entsprechenden Termin vereinbart hat. In der Lagerhalle ist das Rauchen sowie die Benutzung von offenem Licht und Feuer verboten. Es ist ebenfalls untersagt, Gegenstände, die nicht in der Lagerbox eingelagert werden dürfen, mit in die Lagerhalle zu bringen.
9. Mietentgelt u. ä.
Die Höhe des Mietentgeltes ist im Vertrag geregelt. Die Mindestmietdauer beträgt 4 Wochen. Boxentaxi behält sich vor, bei Vertragsschluss eine Kaution zu verlangen, deren Höhe im Vertrag geregelt wird. Die Kautionssumme wird auf das allgemeine Geschäftskonto der Boxentaxi eingezahlt. Rückzahlung erfolgt innerhalb von 10 Banktagen nach Beendigung des Mietverhältnisses und ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache durch den Kunden.
10. Versicherungsschutz
Die eingelagerten Gegenstände sind bis zu einem Wert von € 1.000,00 versichert. Die Lagerung der Gegenstände über einem Zeitwert von € 1.000,00 erfolgt auf Risiko des Kunden.
Risikobeschreibung: Betrieb eines Self-Storage-Lagers (Mietlager) – Lagereibetrieb – einschließlich Abholung und Lieferung
Die Versicherung beginnt, wenn der Mieter die versicherten GĂĽter an den Versicherungsnehmer in der verschlossenen Box ĂĽbergeben hat und endet, wenn der Mieter die versicherten GĂĽter von der VN zurĂĽckerhalten hat.
Versicherungswert: Zeitwert
Höchsthaftungssummen (je Anmeldung auf ein und dasselbe Transportmittel bzw. Lager):
1.000 € je Transportmittel (An-/Abtransporte innerhalb Deutschlands)
1.000 € je angemieteter Lagerbox
versicherte Gefahren:
Transportmittelunfall
Brand, Blitzschlag, Explosion Absturz eines Flugkörpers
Einbruchdiebstahl/Vandalismus
Raub oder räuberische Erpressung
Leitungswasser
Sturm/Hagel
Einsturz des Lagergebäudes oder Teilen davon
Anprall von Flugzeugen aller Art oder seiner Teile
Überschwemmung, Hochwasser, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Rückstau, Starkregen, Erdsenkungen, Vulkanausbruch (Elementarschäden)
Streik, Innere Unruhen
ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben folgende GĂĽter:
Tabakwaren und Spirituosen
Optische Geräte und Unterhaltungselektronik
EDV-Geräte und Zubehör
Chip- und Telefonkarten
Telekommunikationsgeräte
Gegenstände, die schnellem Verderb oder Fäulnis ausgesetzt sind
Gegenstände, die Ungeziefer anlocken
lebende Tiere und Pflanzen
Edelmetalle, Edelsteine, Gegenstände aus Edelmetallen und Edelsteinen (mit Ausnahme von industriegenutzten Produkten), Juwelen, Perlen, Bijouterien, Geld, Münzen, Kunstgegenstände und Antiquitäten
Drogen gemäß Betäubungsmittelgesetz
Radioaktive Stoffe und Kernbrennstoffen
Waffen und Munition
Urkunden, Dokumente, und Wertpapiere aller Art
eventuell anderweitig bestehender Versicherungsschutz (z.B. Hausratversicherung des Einlagernden) geht dieser Versicherung vor Selbstbeteiligung: 125 €
11. SchadensersatzansprĂĽche
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen anfänglicher oder nachträglicher Mängel der Lagerbox oder der Lagerhalle sind ausgeschlossen. Eine Haftung von Boxentaxi aufgrund einer Falschbeladung durch den Kunden ist ausgeschlossen. Ebenso haftet Boxentaxi nicht für Schäden gleich welcher Art und gleich aus welchen Gründen am Lagergut sowie für Sachschäden, auch wenn sie durch Dritte verursacht werden. Vorstehende Haftungsausschlüsse gelten nicht, soweit zwingend nach dem Gesetz gehaftet wird, in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist grundsätzlich auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder sonst zwingend gehaftet wird. Da Boxentaxi nicht bekannt ist, welchen Wert das Lagergut hat, wird die Haftung auf 2.500,00 € beschränkt. Sollen Gegenstände mit einem höheren Wert eingelagert werden, ist Boxentaxi vorher davon in Kenntnis zu setzen. Hiervon unberührt bleiben Erfüllungsansprüche des Kunden sowie sein gesetzliches Recht zur fristlosen Kündigung.
12. SchadensersatzansprĂĽche von Boxentaxi
Der Kunde verpflichtet sich, die in dem Anhänger angeschlagenen Verhaltenssregeln betreffend die Beladung der Box einzuhalten. Er trägt dafür Sorge, dass weder die Lagerbox noch der Anhänger durch den Ladevorgang beschädigt werden. Auftretende Beschädigungen sind Boxentaxi unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde haftet Boxentaxi für Beschädigungen der Lagerbox und der Lagerhalle, die durch ihn oder die eingelagerten Gegenstände verursacht worden sind, soweit er dies zu vertreten hat. D. h., die Haftung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Kunde hat die Beweislast, dass ein schuldhaftes Verhalten nicht vorgelegen hat, soweit es um den Inhalt der Lagerboxen geht.
13. Ende des Mietverhältnisses
Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Lagerbox leer und gereinigt zurückzugeben. Etwaige Schäden sind vom Kunden oder von Boxentaxi auf Kosten des Kunden fachgerecht zu beseitigen. Boxentaxi ist berechtigt, mit Gegenständen, die der Kunde nach Ablauf der Mietzeit in der Lagerbox stehen gelassen hat, wie folgt zu verfahren:
Boxentaxi wird diese Gegenstände zunächst verwahren; sie wird bezüglich der Verwahrung der zurückgelassenen Gegenstände nach Ablauf der Mietzeit für diejenige Sorgfalt einstehen, welche in eigenen Angelegenheiten anzuwenden ist. Boxentaxi haftet daher nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und ist nicht verpflichtet, das Lagergut zu versichern. Eine Verwahrung findet nicht statt bezüglich solcher Gegenstände, die geeignet sind, die Lagerbox oder das Lagergut anderer Kunden zu schädigen (z. B. unhygienische oder verdorbene Gegenstände). Diese werden von Boxentaxi unmittelbar entsorgt. Die Kosten der Entsorgung trägt der Kunde. Boxentaxi ist nach Ablauf der Mietzeit auch gestattet, die Gegenstände auf Kosten des Kunden an anderer Stelle einzulagern. Macht Boxentaxi hiervon Gebrauch, so beschränkt sich deren Verantwortlichkeit auf die sorgfältige Auswahl des Verwahrers (Hinterlegung bei einem Dritten nach § 691 S. 2 BGB). Die Kosten der Umlagerung trägt der Kunde.
14. Verwertungsrecht von Boxentaxi nach Ablauf der Mietzeit:
Boxentaxi ist einen Monat nach Ablauf der Mietzeit zur Verwertung des Lagergutes berechtigt, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen auf die durch diesen Vertrag entstehenden Forderungen in Verzug ist. Die Verwertung wird Boxentaxi dem Kunden mit einer Frist von einem weiteren Monat schriftlich androhen. Boxentaxi ist berechtigt, nach Ablauf der in der Androhung gesetzten Frist das Lagergut durch freihändigen Verkauf im eigenen Namen oder im Namen des Kunden unter tunlicher Rücksichtnahme auf die Belange des Kunden zu veräußern. Ist ein Verkauf des Lagergutes nicht möglich, ist Boxentaxi berechtigt, dieses auf Kosten des Kunden zu entsorgen.
Nach Verwertung des Lagergutes und Abführung der Umsatzsteuer wird Boxentaxi den Erlös zur Abdeckung der durch diesen Vertrag und die Verwertung entstehenden Ansprüche verwenden. Einen etwa verbleibenden Überschuss hat Boxentaxi dem Kunden unverzüglich auszuzahlen, soweit dieser Überschuss nicht einem Dritten zusteht. Unterliegt der Verwertungsvorgang der Umsatzsteuer, wird Boxentaxi eine Gutschrift erteilen, die als Rechnung für die Lieferung des Lagergutes gilt und den Voraussetzungen des Umsatzsteuerrechtes entspricht. Nach Befriedigung aller gesicherten Forderungen gegen den Kunden ist Boxentaxi verpflichtet, das verbleibende Lagergut an den Kunden zurückzugeben sowie einen etwaigen Übererlös aus der Verwertung herauszugeben. Ist ein Dritter berechtigt, die Eigentumsübertragung an sich zu verlangen, wird Boxentaxi das Lagergut diesem Dritten übertragen; dasselbe gilt hinsichtlich des Erlöses.
15. Zahlungspflichten des Kunden / Fälligkeit
Rechnungen der Boxentaxi sind je nach Vereinbarung per Einzugsermächtigung, Vorauskasse oder per ec- Karte zahlbar. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Boxentaxi sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar auf das von der Boxentaxi angegebene Bank- oder Postgirokonto erfolgen. Die Boxentaxi behält sich vor, in Einzelfällen oder bei Ablehnung der Zahlung durch Kreditinstitute oder Anbieter der jeweiligen Zahlungsart den Auftrag nur gegen Zahlung per Vorkasse auszuführen. In diesem Fall kann der Kunde dies akzeptieren oder von seiner Beauftragung zurücktreten. Kosten, die durch Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung oder aufgrund vom Kunden falsch übermittelter Daten entstehen, werden dem Kunden berechnet.
16. Untervermietungsverbot
Der Kunde ist nicht berechtigt, die angemietete Lagerbox – weder ganz, noch teilweise – unterzuvermieten.
17. Vertragslaufzeit und KĂĽndigung
Wenn zwischen den Vertragsparteien eine Vertragslaufzeit nicht ausdrücklich vereinbart ist, wird der Selbsteinlagerungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Eine Mindestmietdauer von 4 Wochen ist verpflichtend. Eine beiderseitige ordentliche Kündigung ist schriftlich mit 1-Woche Frist zum Ende einer Abrechnungsperiode möglich, es sei denn, es ist im Voraus eine abweichende Regelung (z.B. feste Bindung auf ausgewählte Laufzeit) vereinbart. Erfolgt eine Kündigung während einer Mietwoche, so beginnt die Kündigungsfrist erst mit dem Ablauf dieser Mietwoche.
18. Abwicklung
Der Kunde bestätigt, dass er rechtmäßiger Eigentümer und/oder rechtmäßiger Besitzer der eingelagerten Gegenstände ist. Der Kunde verpflichtet sich, Boxentaxi unverzüglich zu unterrichten, wenn die eingebrachten Sachen von Dritten gepfändet werden. Soweit Boxentaxi das Vermieterpfandrecht ausübt, ist sie berechtigt, eine Aufstellung der im Mietobjekt eingelagerten Gegenstände zu fertigen und, falls der Kunde die Lagerbox nicht freiwillig öffnet, diese selber zu öffnen, soweit sie sie danach wieder verschließt. Der Kunde ist verpflichtet, jede Änderung seiner Adresse Boxentaxi unverzüglich mitzuteilen. Die Tatsache, dass Boxentaxi die Adresse des Kunden nicht bekannt ist, wird vermutet, wenn ein von Boxentaxi an den Kunden an dessen letzte angegebene Adresse gerichtetes Einwurf-Einschreiben mit dem Vermerk „unzustellbar” zurückkommt oder eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt unter der letzten angegebenen Adresse des Kunden ohne Erfolg ist. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile von ihnen unwirksam sein, so hat das nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Klauseln oder deren Teilen treten vielmehr die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.